22.01.2003 (Archiv)
Telekom/tele.ring: Telekom Austria im Recht
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom Austria für Mietleitungen stellen keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar.Diese Entscheidung des Kartellgerichts wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht bestätigt. Das Kartellverfahren wurde vom Netzbetreiber tele.ring angestrebt, da die Telekom Austria bei Zahlungsrückständen keine Mietleitungen mehr zur Verfügung stellte. Die Zahlungsverweigerung von tele.ring war jedoch für den OGH logisch nicht nachvollziehbar und mutwillig.
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