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Tipps  28.02.2013 (Archiv)

Job-Ticket steuerfrei

Wenn Mitarbeiter mit den Öffis zur Arbeit kommen, darf der Arbeitgeber künftig das 'Job Ticket' steuerfrei kaufen. Öffentlich zur Arbeit fahren wird damit billiger.

Das funktioniert so: Der Arbeitgeber kauft das Ticket für den Öffentlichen Verkehr und setzt es buchhalterisch von der Steuer ab. Das Weiterreichen des Tickets an den Arbeitnehmer erhöht dessen Lohn nicht, d.h. steigert die Kosten und Lohnnebenkosten für den Mitarbeiter nicht (kein 'Sachbezug'). Ein Anspruch auf Pendlerpauschale muss nicht gegeben sein.

Firmen können Fahrscheine damit als Incentives steuerschonend an die Mitarbeiter weiter geben. Als Anreiz für alle Beteiligten, den öffentlichen Verkehr zu unterstützen, wurde diese Regelung gestern im Parlament beschlossen und mit Anfang dieses Jahres rückwirkend eingesetzt.

Die Unternehmen müssen die Kosten des Job-Tickets übrigens nicht komplett tragen, hier ist es Abmachungssache mit den Mitarbeitern, inwieweit Kosten weiter verrechnet werden oder Leistungen in dieser Form steuerlich vorteilhaft als Bonus ausgezahlt werden. Steuervorteile gibt es nur für Mehrleistungen durch den Betrieb, Zahlungen durch den Mitarbeiter gelten gehaltsumwandelnd, sind also beim Gehalt nicht steuerlich im Vorteil.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Job #Ticket #Öffentlicher Verkehr #Steuer #Gehalt #Pendler #Pauschale #Mitarbeiter #Unternehmen



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